Allgemeine Geschäftsbedingungen
Poolmarketing – ges. vertreten durch die Inhaber und Geschäftsführer Fabian Pausch und Alexander Zimmerl
Oberweißburg 138, 5582 St.Michael, Salzburg, Österreich,
E-Mail: office@poolmarketing.at, Telefon 1: +43 (0) 664 2211567, Telefon 2: +43 (0) 676 4202569
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Poolmarketing – nachstehend Berater genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerlichen Belangen trägt der Berater selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Berater frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Berater zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.
4. Vertragsdauer und Kündigung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende vereinbart.
4.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und diese nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt
5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
5.1 Die vom Berater zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Der Berater wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.
5.3 Ist dem Berater die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Der Berater stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal zur Verfügung, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sei denn, individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
Hierfür stellt der Auftraggeber dem Berater die erforderlichen Materialien, die gesondert angefordert werden können, zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere Bilder, Imagevideos, Interviews und weitere angeforderte Unterlagen. Der Berater unterstützt bei der Bearbeitung und Beschaffung derartiger Materialien. Der Auftraggeber stimmt der Verwertung dieser Materialien für sich und seine Mitarbeiter ausdrücklich zu und holt ggf. gesonderte Zustimmungen von seinen Mitarbeitern ein.
5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Berater bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
6. Nutzungsrechte und Urheberrechte
6.1 Der Auftraggeber erhält ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein Nutzungsrecht, in Bezug auf die im Kundenbereich der „Berater“ enthaltenen Anwendungen. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags und gilt 6 Monate über die vereinbarte Vertragsdauer hinaus.
6.2 Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von dem Berater verbleiben uneingeschränkt beim Berater.
6.3 Sämtliche Arbeitsergebnisse, Leistungen und Informationen, die vom Berater für den Auftraggeber produziert und zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem Urheberrecht vom Berater.
6.4 Der Auftraggeber erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die vom Berater auf Webseiten veröffentlicht worden sind.
6.5 Der Auftraggeber garantiert, dass alle an den Berater übermittelten Angaben und Inhalte frei von Rechten Dritter und rechtlich zulässig sind. Der Berater ist nicht dazu verpflichtet, die vom Auftraggeber übermittelten Inhalte, einschließlich der Bild- und Textelementen und sonstigen Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit bzw. rechtliche Zulässigkeit und/oder die mögliche Verletzung von Rechten Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
6.6 Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung, für die an den Berater übermittelte(n) Stellenanzeige(n), Stellenanzeigedaten einschließlich der Bild- und Textelementen und sonstigen Angaben. Der Auftraggeber bestätigt mit dem Zustandekommen des Vertrages, dass er an sämtlichen von ihm an den Berater übermittelten und zur Veröffentlichung bestimmten Inhalten alle erforderlichen Nutzungsrechte innehat bzw. der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz-, und sonstiger Rechte ist bzw. frei über diese verfügen kann.
6.7 Die Verletzung unserer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie unserer Urheberrechte werden zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.
7. Referenznennung
7.1 Der Auftraggeber räumt dem Berater das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die vom Berater – im Rahmen Ihrer gewerblichen Tätigkeit – erbrachten Leistungen zu beschreiben und im Zusammenhang einer Referenzkundennennung zu verwenden. Dazu gehört unter anderem die Verwendung von Logos des Auftraggebers, die Verwendung von Fotos, Videos, Grafiken und anderem Material, welches im Kontext der Zusammenarbeit entstanden ist, sowie der Veröffentlichung von Ergebnissen zur publizistischen Illustration und zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien.
7.2 Diese Einwilligung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden, auf berechtigte Interessen vom Berater wird dabei Rücksicht genommen.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.
8.2 Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.
8.3 Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
8.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Berater berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 9 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.
9. Haftung
9.1 Der Berater haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Berater ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Berater in demselben Umfang.
9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, dem Schadensersatz statt der Leistung und dem Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
10. Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.